Klasse BE
Einstieg ab ca. 17 ½
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
- Voraussetzung für die Erteilung der Kl. BE ist der Besitz der Klasse B.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: nur praktische Prüfung