Klasse B96

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg

  • Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B
  • B96 ermöglicht, schwerere Anhänger zu ziehen
  • Theorie- und Praxisstunden in Fahrschule nötig

Egal, ob beim Möbelkauf oder bei der Fahrt in den Urlaub mit einem Wohnwagen, teilweise reicht der normale Pkw-Führerschein einfach nicht aus. Wichtig ist zu prüfen, was Sie mit Ihrem Führerschein dürfen und was in den Papieren Ihres Fahrzeugs als zulässiges Gesamtgewicht angegeben ist. Alles Wissenswerte zum Anhängerführerschein B96.

B96: Fahrstunden, aber keine Prüfung

Oft ist vom B96-Führerschein oder Führerscheinklasse B96 die Rede. Bei B96 handelt es sich jedoch um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B. Die Schlüsselzahl 96 wird dann auf dem Führerschein vermerkt und besitzt in der gesamten EU Gültigkeit.

Für den Anhängerführerschein B96 ist lediglich ein Kurs in der Fahrschule zu absolvieren, welcher sich aus Theorie und einem Praxisteil zusammensetzt. Eine abschließende praktische Prüfung, wie beim Führerschein Klasse BE, gibt es nicht. 

Die Mindestdauer der gesamten Fahrerschulung B96 beträgt sieben Stunden. Sie setzt sich wie folgt zusammen:

Theoriestunden

Für die Erweiterung auf B96 werden mindestens 2,5 Stunden theoretische Fahrerschulung verlangt.

Praxisstunden

Mindestens 3,5 Stunden praktische Fahrerschulung sind Pflicht, dazu kommt eine Stunde Fahren im Realverkehr.

 

Für wen lohnt sich die Erweiterung?

Für alle, die schwerere Anhänger ziehen wollen, aber keinen extra Führerschein mit Prüfung ablegen möchten, lohnt sich die B96-Erweiterung. Wer beispielsweise mit dem Camper in den Urlaub fahren möchte, hat mit B96 mehr Gestaltungsspielraum.

Die Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt es einem, ein Kraftfahrzeug mit maximal 3500 kg zulässiger Gesamtmasse (zGM) plus Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg zu fahren. Wenn das Fahrzeug leichter als 3500 kg ist, darf der Anhänger jedoch auch mehr als 750 kg wiegen. Dann darf allerdings die Kombination aus Pkw und Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreiten.

Mit der B96-Erweiterung haben Sie mehr Spielraum. Dann dürfen Sie mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen. Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4250 kg nicht übersteigen.

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