B197 – Die neue Automatikregelung
Seit dem 01.04.2021 besteht die Möglichkeit des Führerscheinerwerbs der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 (kurz: B197). Durch diese neue Regelung haben Fahrschüler*innen die Möglichkeit, die praktische Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren, ohne dass eine Einschränkung im Führerschein vorgenommen wird.
Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Du musst mindestens 10 Fahrstunden (á 45min) auf einem Schaltwagen absolvieren
- Danach prüft der/die Fahrlehrer*in bei einer 15 min-Testfahrt (inner- und außerorts), ob du einen Schaltwagen sicher bedienen kannst
- Wenn ja, wird dir eine Bescheinigung ausgestellt, die du bei deiner zuständigen Führerscheinstelle vorlegen musst
Dabei liegen die Vorteile klar auf der Hand:
- Prüfung auf einem Automatikwagen
- Fahren mit Automatik und Schaltung
- Weniger Stress in der Prüfung
- Keine Einschränkung nach bestandener Fahrprüfung
ACHTUNG: Bei einer Erweiterung (zum Beispiel für die Klasse BE) muss die Praxisausbildung auf einem Schaltwagen absolviert werden, sonst ist die Erweiterung allein auf Automatik beschränkt!