Klasse B / Klasse BF 17 (Führerschein mit 17)

Einstieg BF 17 ab ca. 16 ½, Klasse B ab ca. 17 ½

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre in Verbindung mit Modellversuch Bf 17
  • Mit dieser Fahrerlaubnis darf man auch Fahrzeuge der Kl. M, S und L fahren.
  • Die Klasse B wird unbefristet erteilt.
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

Zurück