Klasse AM
Mindestalter: 15 (Einstieg ab 14,5 Jahren möglich!)
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Die Klasse AM berechtigt zum Führen von folgenden Fahrzeugen:
- Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm mit Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotoren
- „Vierrädrige“ Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotoren
- Leermasse max. 350 kg
Hinweis: Bei einer Größe unter 1,65m muss vor Anmeldung ein "Probesitzen" erfolgen.